KRANKENHAUSRECHT​

Im Krankenhausrecht profitieren Sie von der besonderen Erfahrung in der Beratung und Vertretung privater, freigemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Krankenhausträger insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Zulassungsrecht und Krankenhausplanung:
    Investitionskostenförderung (Antrag, Verwendung, Rückforderung), Bettenerhöhung / Bettenabbau, Aufnahme in den Krankenhausplan.
  • Organisatorische Fragestellungen:
    Betriebskostenrecht, Unternehmensverträge, Umstrukturierungen und Sanierungen.
  • Krankenhausfinanzierung
    Entgeltverhandlungen mit den Krankenkassen, Schiedsstellenverfahren, Zuwendungsrecht, Förderung.
  • Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen:
    Rechtsformgestaltung, Gründung von Gesellschaften, Kooperationsverträge, Unternehmensnachfolge.
  • Vergütungsrecht:
    Abrechnungsprobleme mit den Krankenkassen (Vorwurf von Abrechnungsfehlern und Fehlbelegung), rechtliche Probleme bei MD-Prüfungen.
  • Abrechnungsprobleme mit den privaten Krankenversicherungen
  • Haftungsrecht
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