Seit über 20 Jahren berät die Kanzlei Krankenhäuser, Ärzte sowie andere Leistungserbringer des Gesundheitswesens in allen rechtlichen Belangen der ärztlichen bzw. unternehmerischen Tätigkeit.
Der Schwerpunkt des anwaltlichen Leistungsspektrums liegt auf dem Gebiet des Medizinrechts. Darüber hinaus erhalten Sie fachkundige Beratung und Vertretung in allen rechtlichen Fragestellungen, die im Rahmen der ärztlichen Berufsausübung bzw. der unternehmerischen Betätigung in der Gesundheitswirtschaft relevant sein können, so etwa im Bereich des Arbeitsrechts und des allgemeinen Zivilrechts.
Neuigkeiten

Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts zum Notfallstufenabschlag des Gemeinsamen Bundesausschusses (BSG v. 02.04.2025, Az.: B 1 KR 25/23 R) Ergänzungsmitteilung zu unserem Newsletter vom 19.09.2025
Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu unserem Newsletter vom 19.09.2025 möchten wir Sie noch über die folgenden Punkte informieren: 1.

Umsetzung Urteil Bundessozialgerichts (BSG) vom 02.04.2025, Az.: B 1 KR 25/23 R zum Notfallstufenabschlag des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) in der Budgetverhandlung
Sehr geehrte Damen und Herren, bekanntlich hat das Bundessozialgericht mit dem o.a. Urteil § 3 Abs. 2 S. 1 des GBA-Beschlusses zum gestuften System der

§ 3 Abs. 1 S.1 des Notfallstufenbeschlusses des GBA
Hatte der Kaiser keine Kleider an? Zur Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 02.04.2025 (Az.: B 1 KR 25/23 R) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Urteil

Gemeinsam für Sie
Kompetenzen bündeln und ausbauen Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie bereits wissen, befindet sich meine Kanzlei seit einiger Zeit in enger Kooperation mit

Gesetzesänderung Nachweisgesetz (NachwG) zum 01.08.2022
Das sog. Nachweisgesetz (NachwG) hatte in der bisherigen arbeitsrechtlichen Praxis keine bzw. kaum eine Rolle gespielt. Entweder wurde ohnehin ein schriftlicher Arbeitsvertrag vereinbart, wenn
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht tritt ab 01.10.2021 in Kraft
Wie bereits im Newsletter „Rechnungsstellung – machen Sie Ihre Rechnung nicht ohne das BGB“ angekündigt wurde, tritt das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht