ARZTRECHT

Im Arztrecht können Sie sich auf langjährige Expertise insbesondere in den folgenden Bereichen verlassen:

  • Zulassungsrecht:
    Bedarfsplanung, Zulassungsentziehung, Anstellung von Ärzten, Zweigpraxis, Sitzverlegung oder Nachfolgezulassung
  • Kooperationen von Leistungserbringern:
    Berufsausübungsgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften etc., Ein- und Austritt aus Gemeinschaften, Praxisübergabe, MVZ, Ärztehäuser, Apparategemeinschaften, Job-Sharing, Kooperationsverträge, Mietverträge, Vertragsgestaltung der Arbeits-/ Angestelltenverträge
  • Vertragsarztrecht:
    Die Betreuung und Vertretung Ihrer Arztpraxis im Vertragsarztrecht umfasst alle praxisrelevanten rechtlichen Belange – vom Praxiskauf und der Zulassung bzw. Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versorgung über die berufsrechtlichen und insbesondere vergütungsrechtlichen Fragen der ärztlichen Berufsausübung bis hin zum Ausscheiden mit Nachfolgezulassung und Praxisverkauf, Konzeption und Gründung von Medizinischen Versorungszentren (MVZ).
  • Des Weiteren erhalten Sie umfassende Unterstützung und Vertretung in den Verfahren gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung sowie gegenüber Prüfinstanzen (Wirtschaftlichkeitsprüfung, Plausibilitätsprüfung, sachlich-rechnerische Berichtigung von Honorarbescheiden, Durchschnittswertprüfung, Richtgrößenprüfung, Vorwurf vertragsärztlicher Pflichtverstöße) und Schlichtungsstellen.
  • Im ärztlichen Berufsrecht können Sie bei Beschwerdeverfahren vor der Ärztekammer, im Weiterbildungs-/Fortbildungsrecht, bei der Prüfung von Verstößen gegen die Berufsordnung und im Bereich des Werberechts auf fachkundige anwaltliche Unterstützung vertrauen.
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